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Stevia - Der neue Konkurrent zu Zucker und Süßungsmitteln

Stevia ist eine in Südamerika populäre Heilpflanze und wird dort seit Jahrzehnten gegen Verdauungsstörungen, schlechte Wundheilung oder Erschöpfungszuständen eingesetzt. Sie wurde aber auch von den Einheimischen zum Süßen von Getränken und Speisen genutzt, was sich mittlerweile auf der ganzen Welt herumgesprochen hat. Nach Schätzungen gibt es mehr als 200 Stevia-Arten in Nord- und Südamerika, wobei nur die Sorte Rebaudiana Bertoni die höchste Süßkraft besitzt. Die Süßkraft ist 300-mal größer als üblicher Haushaltszucker und stammt aus den Blättern der Steviapflanze. Dazu werden die Steviolgycoside aus den Stevia-Blättern extrahiert, indem man den Blättern das Wasser entzieht. Anschließend werden die Steviolgycoside gereinigt und filtriert und zu verschiedenen Angebotsformen verarbeitet wie z.B. Tabletten, Granulat, Pulver und Tropfen. Die Steviolgycoside haben die gleichen Eigenschaften wie die üblichen Süßstoffe, sie sind blutzucker-, zahnfreundlich und liefern keine bzw. kaum Energie (kcal).

In Japan ist Stevia schon seit über 25 Jahren als Süßungsmittel zugelassen und in den USA nutzt man sie schon etwa 3 Jahre. Die Länder wie Frankreich und Schweiz hatten sich bisher nur eine Ausnahmegenehmigung für das Inverkehrbringen des Süßungsmittel geben lassen. In Europa war man sich generell nicht einig, denn für die Stevia-Art Rebaudiana Bertoni gab es nur unzureichende wissenschaftliche Belege, ob der natürliche Süßstoff gesundheitlich Unbedenklich ist. Zudem konnten noch keine offiziellen und sicheren Höchstmengen bestimmt werden, weil die Antragsteller keine handfesten Beweise zur gesundheitlichen Verträglichkeit vorlegten. Seit über 10 Jahren wurden zur Stevia-Pflanze Daten gesammelt und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (kurz: EFSA) hat dazu im November 2011 eine Zulassung von Steviolglycosiden erarbeitet. Das heißt, die EFSA hat anhand der Daten sichere Aufnahmemengen (ADI = Akzeptable tägliche Aufnahmemengen) bestimmt. Als gesundheitlich Unbedenklich gelten Mengen bis 4 Milligramm Steviolglycoside je Kilogramm des Körpergewichtes. Diese dürfen nicht überschritten werden, auch wenn es sich um ein natürlichen Süßstoff handelt. Für Kinder plant man in Süßgetränken eine Höchstmenge von 80 mg Steviolglycoside je Liter.

Die festgelegten Höchstmengen zeigen, dass Steviolglycoside nicht völlig unbedenklich sind, sonst hätte man es zuvor als sicheres Süßungsmittel freigegeben. Anderenfalls hätte Stevia den GRAS-Status („Generally Recognized As Safe“) zugewiesen bekommen. Zudem stand Stevia vor einiger Zeit im Verdacht, krebserregend und erbgutschädigend zu sein. Deshalb ist man sich noch unsicher über den Verzehr von Stevia-Blättern, denn hier ist die wissenschaftliche Datenlage nicht ausreichend bzw. die gesundheitliche Unbedenklichkeit unklar. Deshalb hat man ab den 2. Dezember 2011 nur den extrahierten Süßstoff aus Stevia-Blättern, die Steviolglycoside unter der E-Nummer 960 als neuartiges Lebensmittel zugelassen.

Der natürliche Süßstoff darf offiziell zur Herstellung von folgenden Lebensmittelgruppen verwendet werden:


Literatur: