Neues Lebensmittelgesetz erleichtert Allergikern künftig die Lebensmittelauswahl!
In diesem Jahr und auch in Zukunft wird es für jeden Allergiker leichter werden, wenn es um die Auswahl von Lebensmittel im Supermarkt geht. Auch Speisen in Kantinen, Restaurants, im Imbiss oder auch lose Ware auf einem heimische Bauernmarkt, diese müssen jetzt besonders gekennzeichnet sein.Das hat die neue Verordnung, die sog. Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) für den Verbraucher möglich gemacht. Seit dem 13. Dezember 2014 ist Sie für jeden Hersteller verpflichtend. Das heißt, jeder Hersteller und Inverkehrbringer von Lebensmittel muss auf dem Etikett eine deutliche Kennzeichnung der Allergene aufbringen, wenn im Produkt welche enthalten sind. Die Allergene müssen laut dem Gesetz fettgedruckt und auf der Zutatenliste einzeln aufgeschlüsselt sein. Damit sollen Verbraucher, die von einer Allergie betroffen sind einer Erleichterung bei der Lebensmittelauswahl bzw. beim Einkaufen haben.
![]() (Eigene Aufnahme im Supermarkt 2013) |
Auch Personen mit einer Lebensmittel-Unverträglichkeit profitieren davon!
Die neue Kennzeichnungspflicht stellt für den Allergiker auf jeden Fall eine gute Orientierung dar, wobei es nicht für jedes Allergen Schwellenwerte gibt. Das heißt, für Laktose und für Gluten gibt es Grenzwerte, die von einem Großteil der Betroffenen gut vertragen wird. Zum Beispiel gilt ein Wert von 20 mg Gluten auf 1 kg des Produktes als Glutenfrei, wohingegen ein sehr geringer Glutengehalt bei 100 mg pro 1 kg des Produktes liegt.
Für Laktose bzw. den Milchzucker gelten wiederum andere Werte, d.h. Laktosefrei – Menge an Milchzucker von ≤10 mg pro 100 ml/g; Laktosearm – Menge an Milchzucker von ≤ 1g/ 100 ml/g und streng laktosearm – Menge an Milchzucker von ≤ 100 mg pro 100 ml/g.
Diese Einstufung der Laktose-Mengen hält aber nicht jeder Hersteller ein, da es dafür noch keine feste gesetzliche Regelung gibt. Daher sollte man bei Kauf darauf achten, ob das Produkt tatsächlich laktosefrei oder laktosearm ist. Wir Ernährungsberater machen uns die Werte zu nutze, indem wir bei Personen mit einer starken Lakoseintoleranz auf Produkte mit ≤10 mg pro 100 ml/g verweisen bzw. werden bei einem Einkaufstraining aus dem großem Sortiment herausgesucht.
Die Liste enthält 14 Allergene, aber nicht alle sind darunter einzustufen!
Weiterhin ist zu den beiden erwähnten Nahrungsbestandteilen Gluten und Laktose anzumerken, dass diese zwar unter die Liste der Allergene fallen, aber sie gehören normalerweise nicht zu den typischen Allergenen wie Sellerie, Milch-, Hühner-, Sojaeiweiß, Fisch usw. Laktose und Gluten führen eher zu Unverträglichkeiten, d.h. kleine Mengen sind i.d.R. schon verträglich. Jedenfalls gibt es für die anderen Allergene noch keine genauen Grenzwerte, daher darf man hier auch keine genauen Auslobung wie Frei von..... oder Arm an…vornehmen.
Viele denken jetzt, es gibt doch aus die Auslobung "Frei von Konservierungsstoffen" oder "Ohne Farbstoffen". Stimmt, diese gehören aber offiziell nicht zu den Allergenen, weil man diese nicht genau in Form einer Haut- und Blutuntersuchungen bei Allergologen nachweisen kann. Das bedeutet, diese Zusatzstoffe werden vom Immunsystem nicht als Feinde angesehen und sind somit aus medizinischer Sichtweise keine richtigen Allergene. Deshalb spricht man auch von einer Pseudoallergie. Zudem sind die allergischen Reaktionen von kurzer Dauer und können sogar beim nächsten Verzehr wieder vertragen werden.
Schaut man sich die Liste genauer an, so besteht die Liste hauptsächlich aus natürlich bekannten Nährstoffen . Dazu zählen Kuhmilcheiweiß, Getreideeiweiß (Gluten), Sesamsamen, Erdnüsse, Eier, Krebstiere, Fisch, Sellerie usw. Es gibt insgesamt 14 Allergene, die die Hersteller jetzt auf Produkten bzw. auf den Etiketten fettgedruckt in der Zutatenliste hervorheben müssen. Das gilt übrigens auch für lose Ware. Eine sehr schöne und verständliche Broschüre zu diesem Thema gibt es vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft http://www.bmel.de