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Ist Aspartam krebserregend?

Süßstoffe gehören laut Lebensmittelgesetz zu den Zusatzstoffen, wobei es sich hier nicht grundsätzlich um künstliche Substanzen handeln muss. Aspartam besteht aus zwei Aminosäure-Verbindungen, der Asparaginsäure und dem Phenylalanin, die im Körper über den natürlichen Proteinstoffwechsel abgebaut werden. Die beiden Amiosäuren sind mit Methanol verknüpft, ein Alkohol, der durch die Alkoholdehydrogenase im Magen und Leber zu Kohlendioxid und Wasser zerlegt und ausgeschieden werden. Methanol gilt in größeren Mengen für den Körper als gesundheitsschädlich. Deshalb gelten Grenzwerte für Methanol (Alkoholische Getränke) von 0,1 g Methanol pro Kilogramm des Körpergewichtes, die für unseren Körper unbedenklich und sicher sind.

Alkohol liefert viele Kalorien (1 g = 7 kcal) und das ist auch der Grund, warum Aspartam pro Gramm etwa 4 Kilokalorien enthält. Der Energiegehalt entspricht dem des Haushaltszuckers (Saccharose), obwohl die Süßkraft 200-mal größer ist. In der Lebensmittelindustrie kommen daher nur sehr geringe Mengen zum Einsatz. Dazu gehören energiefreie Getränke, Kaugummi, energiereduzierte Produkte (Brotaufstriche, Süßwaren, Obstkonserven), Proteinpulver usw. Durch den zuckersparenden Effekt eignet sich Aspartam für Diabetiker, Übergewichtige und beugt zudem gegen Zahnkaries vor. Personen mit einer Phenylketonurie dürfen Aspartam nicht verzehren, weil ihnen das Enzym (Phenylalaninhydroxylase) fehlt, welche die Aminosäure Phenylalanin zu Tyrosin abbaut. Die Personen müssen auf Aspartam und auch auf Nahrungsmittel (z.B. Fleisch, Milchprodukte, Eier, Brot) verzichten, die Phenylalanin enthalten.

Bevor Süßstoffe für Nahrungsmittel als Zusatzstoff zugelassen werden, müssen sie mehrere Untersuchungen an Tieren durchlaufen haben. Die Zulassung für Süßstoffe dauert einige Jahre und wird stetig auf die Unbedenklichkeit geprüft. Das bedeutet, das die Süßstoffe zu den Zusatzstoffen gehören, die einer fortlaufenden Kontrolle unterliegen.
In den Studien werden außerdem hohe Mengen an Süßstoffen getestet und das über einen langen Zeitraum (bis zu 10 Jahre). Wenn die Dosis keine unerwünschte Wirkung aufweist, wird die Menge durch einen Sicherheitsfaktor 100 geteilt. Damit liegt meist nur ein Hunderstel der Dosierung im Lebensmittel vor und aufgrund der hohen Süßkraft, fügt man nur minimale Apspartammenge in Nahrungsmittel hinzu. Die tägliche Höchstmenge liegt derzeit bei 40 mg pro Kilogramm des Körpergewichtes (kurz: mg/kg/KG). Die Menge darf nach der Ernährungswissenschaft täglich ein Leben lang ohne Bedenken verzehrt werden. Um den empfohlenen und sicheren Wert zu überschreiten, müsste man täglich mehr als 3 Liter Cola-Light über einen längeren Zeitraum trinken!

Im Sommer 2005 machten die Medien große Schlagzeilen: "Süßstoff Aspartam als Krebsereger oder Süßstoffe gerät unter Krebsverdacht oder Aspartam - hohes Risiko für Nierenkrebs und Gehirntumore". Der Anlass war eine Studie der European Ramazzini Foundation (ERF), ein wissenschaftliches Institut in Bologna (Italien). Sie berichteten über eine Langzeitstudie an Ratten und da verursachte Aspartam Lymphdrüsenkrebs, Leukämie, Nieren- und Gehirntumore. Die krebserregende Wirkung trat schon bei einer täglichen Menge von 20 mg Aspartam pro kg/KG auf und das sind schon 50 Prozent der momentant empfohlenen Menge des Süßstoffs (derzeit 40 mg/kg/Tag). Besteht ein Zweifel an der empfohlenen Menge und der gesundheitlichen Bedenklichkeit, muss die Verwendung von Aspartam in Nahrungsmittel schnellstmöglich überprüft werden.

Diese Aufgaben übernehmen die unabhängig internationalen Aufsichtbehörden (EFSA = Europäische Behörde für Risikobewertung und Lebensmittelsicherheit) und wird dabei vom Expertengremium der AFS (Wissenschaftliche Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe, Verarbeitungshilfsstoffe und Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen) unterstützt. Sie kontrollierten die Langzeitstudie mit Aspartam und konnten keine Dosis-Wirkungsbeziehung zwischen Tumorhäufigkeit und der ansteigenden Aspartammenge beobachten. Zudem hat man in der EFR-Studie auch Organveränderungen bei Ratten festgestellt, die ohne Aspartam gefüttert worden sind. Weiterhin waren die Nierenschädigung untypisch für Aspartam und sind wahrscheinlich auf viele andere Chemikalien zurückzuführen.

Die negativen Schlagzeilen sind heute noch in unseren Köpfen, wobei vom Süßstoff Aspartam keine Gefahr ausgeht. Ist bei Süßstoffen von einer gesundheitlichen Bedenklichkeit auszugehen, werden diese nicht als Zusatzstoffe für die Lebensmittel freigegeben oder in Nahrungsmitteln verwendet. Aspartam ist heute noch als Süßstoff zugelassen und bisher sind keine gesundheitlichen Risiken bekannt.
Deswegen sind die Behauptungen wie Süßstoff sind krebserregend nicht zu tolerieren, weil das verursacht nur Angst und verdirbt zugleich den Appetit. Wer Angst hat oder verunsichert ist, sollte sich von der Verbraucherzentrale in seiner Region beraten lassen oder sich auf der Internetplattform http://www.bfr.bund.de und http://www.efsa.europa.eu/de aufklären lassen. Das sind unabhängige Aufsichtsbehörden, die sich mit den Süßstoffen und Höchstmengen in Nahrungsmittel auseinandersetzen. Somit ist es unberechtigt Süßstoffe als Gift oder Krebserzeuger zu bezeichnen. Genießen Sie die Nahrungsmittel mit Süßstoffen, weil hier geht man aufgrund der langjährigen Erfahrungen und der strengen Kontrollen von keiner Gesundheitsgefahr aus. Auch der Krebsinformationsdienst unterstützt die Aussage der nationalen und internationalen Behörden, das für Süßstoffe kein Krebsrisiko besteht.



Literatur:


Weitere Quellen:

http://www.zusatzstoffe-online.de (Eigenschaften und Verwendung v. Aspartam)
http://www.bmelv.de (Zusatzstoffe nach E-Nummern)
http://www.bfr.bund.de (Bewertung von Süßstoffen)
http://www.efsa.europa.eu (EFSA über Zusatstoffe)
http://www.efsa.europa.eu (Aspartam im Krebsverdacht)
http://www.efsa.europa.eu (Aspartam doch sicherer Zusatzstoff)
http://www.krebsinformationsdienst.de (Stellungnahme zu Aspartam)